
Elternberatung
Wir unterstützen Mütter und Väter bei der wohlverdienten Babypause und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg in Teilzeit.

Nina Lotte
Rechtsanwältin für Familienrecht
Als Rechtsanwältin für Familienrecht berate ich Sie spezialisiert und verständlich zu allen rechtlichen Fragen rund um Elternzeit, Mutterschutz und Ihre Babypause. Mein Ziel ist es, dass Sie sich frei von Unsicherheiten auf die Zeit mit Ihrem Kind freuen können.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Beratungsgespräch
Bin ich hier richtig?
Die neue Gesetzeslage erfordert eine frühzeitige spezialisierte Beratung. Erste Überlegungen zur Babypause und zum Wiedereinstieg in den Job sind demnach bereits in den ersten Monaten der Schwangerschaft sinnvoll.
Aber auch Eltern, die schon in den Job zurückgekehrt sind, erhalten wertvolle Tipps zum Anspruch auf Änderung der Arbeitszeit oder Möglichkeiten der (erneuten) Elternzeit.
Individuelle Beratung
Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und helfe Ihnen dabei, die besten Möglichkeiten für Ihre ganz persönliche Situation zu finden! Die Beratung erfolgt unkompliziert – online oder telefonisch.
Mit Hilfe meiner Beratung können Sie hoffentlich sorgenfrei und finanziell abgesichert die Zeit mit Ihrem Kind genießen.
Bereit für Ihre rechtliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung vor Ort, per Telefon oder ganz bequem online.

Wir sind für Sie da!
Über 15 Jahre Erfahrung
im Familienrecht
Wenn es schnell gehen muss
So einfach geht's
- 01
Kontaktanfrage
- 02
Buchung unseres Beratungsangebots
- 03
Ggf. Einreichung von Unterlagen
- 04
Beratung
- 05
Ggf. Rückfragen
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Elternberatung Anfrage
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Und was ist mit den Anträgen?
Um die Rechte auf Mutterschutz und Elternzeit in Anspruch zu nehmen, müssen Eltern verschiedene Anträge stellen und Fristen beachten, zum Beispiel den Antrag auf Mutterschaftsgeld und die Anmeldung der Elternzeit.
Im Rahmen meiner Beratung stelle ich Ihnen kostenlos mein sog. "Digitales Infopaket" mit Checklisten und Musterformularen zur Verfügung. So sind Sie auch für die Anträge und die administrativen Anforderungen bestens vorbereitet.
Was ist, wenn die Beratung nicht ausreicht?
Wenn nach der Beratung noch ein Vertretungsbedarf besteht und beispielsweise eine Klageeinreichung im Raum steht, berechne ich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kosten richten sich dabei nach dem sog. "Streitwert". Meine Einschätzung der Kosten bespreche ich jederzeit gerne, auch schon im ersten Gespräch, wenn eine weitere Vertretung im Raum steht.
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen - kontaktieren Sie uns
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