Eine Schwangerschaft verändert vieles – auch die arbeitsrechtliche Situation. Mutterschutz und Elternzeit sind gesetzlich geregelt und sollen werdende Eltern schützen. Doch die Regelungen sind komplex, und viele Betroffene wissen nicht genau, welche Rechte ihnen zustehen und welche Fristen sie einhalten müssen.
In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Grundlagen zu Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg – verständlich und praxisnah.
Hinweis zur Elterngeld-Beratung
Fragen rund um das Elterngeld – insbesondere zur Optimierung der Bezugsmonate und zur Berechnung – werden von unserem Kooperationspartner Die Elterngeldlotsen spezialisiert beraten. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig an die Experten zu wenden.
1. Mutterschutz – Schutz vor und nach der Geburt
Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder befristet beschäftigt sind.
Die Schutzfristen im Überblick:
Vor der Geburt
6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt die Mutterschutzfrist. In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten – es sei denn, Sie erklären ausdrücklich, dass Sie weiterarbeiten möchten.
Nach der Geburt
8 Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen.
Kündigungsschutz:
Während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit nur in absoluten Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung zulässig.
Mutterschaftsgeld: Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Tag) sowie einen Arbeitgeberzuschuss, der das bisherige Nettoeinkommen sichert.
2. Elternzeit – Anspruch, Dauer und Anmeldung
Elternzeit steht beiden Elternteilen zu – unabhängig vom Geschlecht. Jeder Elternteil kann bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen, die zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden kann.
Die wichtigsten Regelungen:
- Anspruch: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverhältnis haben Anspruch auf Elternzeit.
- Dauer: Bis zu 36 Monate pro Elternteil. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden.
- Aufteilung: Die Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Frist beachten!
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen). Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht einfach zurückgenommen werden.
3. Teilzeit während der Elternzeit
Viele Eltern möchten während der Elternzeit nicht vollständig auf ihr Einkommen verzichten. Das Gesetz ermöglicht eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche (seit September 2021, zuvor 30 Stunden).
Voraussetzungen für Teilzeit in Elternzeit:
Beim bisherigen Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Beschäftigte haben und das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Der Anspruch besteht für mindestens 2 Monate.
Antragsfristen
Der Antrag auf Teilzeit muss 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn gestellt werden (für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen). Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
4. Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz – oder auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen.
- Rückkehrrecht: Ihr Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit, es besteht aber ein Anspruch auf Rückkehr.
- Teilzeitwunsch: Auch nach der Elternzeit können Sie eine Reduzierung der Arbeitszeit beantragen (nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz).
- Kündigungsschutz: Der besondere Kündigungsschutz endet mit dem Ende der Elternzeit. Danach gelten die allgemeinen Kündigungsschutzregelungen.
Tipp: Planen Sie Ihren Wiedereinstieg frühzeitig und sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Vorstellungen. Viele Konflikte lassen sich durch klare Kommunikation vermeiden.
5. Elterngeld – spezialisierte Beratung durch unseren Partner
Das Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für junge Familien. Die Berechnung und Optimierung der Bezugsmonate ist jedoch komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
Die Elterngeldlotsen – Unser Kooperationspartner
Für alle Fragen rund um das Elterngeld empfehlen wir Ihnen unseren Kooperationspartner Die Elterngeldlotsen. Die Experten beraten Sie individuell zu Ihren Elterngeld-Ansprüchen und helfen Ihnen, die optimale Aufteilung der Bezugsmonate zu finden.
6. Wann brauche ich anwaltliche Unterstützung?
In vielen Fällen verläuft die Elternzeit ohne rechtliche Probleme. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine anwaltliche Beratung sinnvoll oder sogar notwendig ist:
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Kündigung in der Schwangerschaft oder Elternzeit
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, obwohl Sie schwanger sind oder sich in Elternzeit befinden, sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe suchen.
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Ablehnung des Teilzeitantrags
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ohne triftigen Grund ablehnt, können wir Ihren Anspruch prüfen und durchsetzen.
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Probleme beim Wiedereinstieg
Wenn Ihnen nach der Elternzeit kein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten wird oder Ihre Arbeitsbedingungen einseitig geändert wurden.
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Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Wenn Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber rund um das Beschäftigungsverbot oder die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes entstehen.
Fazit
Mutterschutz und Elternzeit bieten werdenden Eltern einen umfassenden rechtlichen Schutz. Die Regelungen sind jedoch komplex, und Fristen müssen eingehalten werden. Eine frühzeitige Beratung – sowohl arbeitsrechtlich als auch zur finanziellen Planung – hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Bei rechtlichen Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg stehen wir Ihnen als Rechtsanwältinnen für Familienrecht zur Seite. Für die Elterngeld-Beratung empfehlen wir unseren Kooperationspartner Die Elterngeldlotsen.
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