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Scheidung ohne Anwalt

Ist eine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung in Deutschland möglich? Die wichtigsten Fakten und rechtlichen Grundlagen im Überblick.

Aktualisiert: Januar 2025
5 Min. Lesezeit
Gerichtssaal - Scheidungsverfahren mit Anwalt

Viele Ehepaare stellen sich die Frage, ob eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich ist. Der Gedanke dahinter ist verständlich: Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind oft hoch, und manche hoffen, hier sparen zu können.

Die klare Antwort lautet: Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Der Scheidungsantrag darf ausschließlich von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

Hinweis

Es gibt allerdings Konstellationen, in denen nur einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragen muss.Welche Möglichkeiten und Grenzen das bietet, erfahren Sie in diesem Artikel.


Gesetzliche Grundlage – warum ein Anwalt Pflicht ist

In Deutschland gilt im Scheidungsverfahren der sogenannte Anwaltszwang. Er ist in § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) geregelt.

Das bedeutet:

  • Der Scheidungsantrag darf ausschließlich von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
  • Ohne anwaltliche Vertretung ist es nicht möglich, ein Scheidungsverfahren einzuleiten.
  • Mindestens einer der Ehepartner muss daher einen Anwalt beauftragen.

Der Grund für diese Regelung ist, dass eine Scheidung rechtlich komplex ist und weitreichende Folgen für Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und Rente hat. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Beteiligten dabei professionell vertreten werden.

Wichtig: Der Anwaltszwang gilt nur für den Antragsteller. Der andere Ehepartner kann dem Antrag auch ohne Anwalt zustimmen. Eine vollständige Scheidung ohne Anwalt ist jedoch ausgeschlossen.

Welche Teile der Scheidung ohne Anwalt möglich sind

Auch wenn der eigentliche Scheidungsantrag immer durch einen Anwalt gestellt werden muss, gibt es Bereiche, die Sie ohne anwaltliche Unterstützung vorbereiten können:

Trennung und Trennungsjahr

Die räumliche Trennung und die Organisation des Trennungsjahres können Ehepartner selbst regeln, ganz ohne Gericht oder Anwalt.

Unterlagen sammeln

Für den Scheidungsantrag und den Versorgungsausgleich werden zahlreiche Nachweise benötigt. Diese Unterlagen können Sie im Vorfeld eigenständig zusammentragen.

Einigungen treffen

Ehepartner können sich bereits ohne Anwalt über wichtige Fragen einigen, z. B. über Unterhalt, die Aufteilung des Hausrats oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern.

Beratung durch Behörden

Bei Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht bieten auch öffentliche Stellen Unterstützung. Diese Beratungen ersetzen jedoch keine anwaltliche Vertretung vor Gericht.

Ausnahme: Ein Anwalt für beide Ehepartner?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Ehepartner die Kosten einer Scheidung möglichst gering halten möchten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es tatsächlich möglich, dass nur ein Anwalt beauftragt wird:

  • Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag im Namen eines Ehepartners beim Familiengericht ein.
  • Der andere Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Antrag zustimmt.
  • Auf diese Weise müssen die Anwaltskosten nur einmal gezahlt werden.

Wichtig: Der Anwalt vertritt immer nur den Antragsteller. Auch wenn beide Ehepartner gemeinsam auftreten, darf der Anwalt nicht gleichzeitig die Interessen beider vertreten. Der andere Ehepartner bleibt rechtlich ohne eigene Vertretung.

Das Modell "ein Anwalt für beide" eignet sich daher nur, wenn wirklich Einigkeit über alle Fragen besteht – etwa zu Unterhalt, Vermögen oder dem Umgang mit Kindern. Sobald Streitpunkte entstehen, braucht auch der zweite Ehepartner einen eigenen Anwalt.

Risiken einer Scheidung ohne eigenen Anwalt

Wer in einer einvernehmlichen Scheidung darauf verzichtet, selbst einen Anwalt zu beauftragen, sollte die möglichen Risiken kennen:

  • Keine unabhängige Beratung

    Der beauftragte Anwalt vertritt ausschließlich den Antragsteller. Der andere Ehepartner hat keinen rechtlichen Beistand und erhält somit auch keine individuelle Beratung.

  • Gefahr finanzieller Nachteile

    Ohne eigenen Anwalt besteht das Risiko, dass Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Rentenanwartschaften übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt werden.

  • Einvernehmlichkeit kann kippen

    Selbst wenn die Scheidung zunächst einvernehmlich beginnt, können im Laufe des Verfahrens Streitpunkte entstehen. In diesem Fall muss auch der zweite Ehepartner kurzfristig einen eigenen Anwalt beauftragen – was Zeit und zusätzliche Kosten verursacht.

  • Eingeschränkte Verhandlungsmöglichkeiten

    Wer keinen eigenen Anwalt hat, kann seine Interessen im Verfahren nicht aktiv durchsetzen. Entscheidungen des Gerichts werden dann nur noch zur Kenntnis genommen, statt rechtlich gestaltet.

Fazit: Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich

Eine vollständige Scheidung ohne Anwalt gibt es in Deutschland nicht. Der Scheidungsantrag darf ausschließlich von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden.

In einvernehmlichen Fällen kann es ausreichen, wenn nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Das senkt die Kosten, bringt aber Risiken mit sich: Der Anwalt vertritt immer nur den Antragsteller, der andere Ehepartner hat keine eigene rechtliche Beratung.

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