Nach einer Scheidung ist die Frage nach dem Unterhalt einer der häufigsten Streitpunkte. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, haben wir den Scheidungsunterhalt Rechner entwickelt. Mit wenigen Angaben zu Einkommen, Kindern und Dauer der Ehe erhalten Sie eine grobe Einschätzung, welche Unterhaltszahlungen in Ihrem Fall infrage kommen können.
Wichtige Information
Hinweis: Das Ergebnis dient nur als Richtwert. Eine verbindliche Berechnung ist nur im Rahmen einer individuellen anwaltlichen Beratung möglich.
Was ist Scheidungsunterhalt?
Im deutschen Familienrecht wird zwischen zwei Formen von Unterhalt unterschieden:
Trennungsunterhalt
Während des Trennungsjahres hat der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll sicherstellen, dass beide Partner während der Trennung ihren bisherigen Lebensstandard so weit wie möglich aufrechterhalten können.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der rechtskräftigen Scheidung kommt der nacheheliche Unterhalt ins Spiel. Dieser wird gezahlt, wenn ein Ehepartner sich nach der Ehe nicht vollständig selbst versorgen kann – z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Gesetzliche Grundlage
Die Ansprüche auf Unterhalt sind in den §§ 1569 ff. BGB geregelt. Dort heißt es: Jeder Ehegatte ist nach der Scheidung grundsätzlich verpflichtet, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wenn dies nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf Unterhalt.
Unser Scheidungsunterhalt Rechner
Mit unserem Rechner können Sie in wenigen Schritten eine erste Einschätzung erhalten, wie hoch Ihr Anspruch oder Ihre Verpflichtung zum Unterhalt nach der Scheidung ausfallen könnte.
Benötigte Angaben
- Einkommen beider Ehepartner (Nettoeinkommen)
- Zahl der Kinder und deren Alter
- Dauer der Ehe
- Eventuelle Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit
Das Ergebnis
Der Rechner liefert eine grobe Orientierung, wie hoch der voraussichtliche Unterhalt sein könnte. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle sowie die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt.
Grenzen des Rechners
Das Ergebnis ist unverbindlich. Faktoren wie Vermögen, Sonderausgaben oder steuerliche Aspekte können den tatsächlichen Unterhalt erheblich verändern. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie nur durch eine anwaltliche Beratung.
Unterhaltsrechner
Bitte beachten Sie die untenstehenden Bemerkungen und Gebrauchshinweise!
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
Nettoeinkommen des Scheidungspartners
Unterhaltsberechtigte Kinder
Partner
Faktoren bei der Berechnung von Scheidungsunterhalt
Die Höhe des Unterhalts nach einer Scheidung richtet sich nicht nach einer einfachen Formel. Mehrere Faktoren spielen eine Rolle:
Einkommen beider Ehepartner
Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen (inkl. Nebeneinkünfte, Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen).
Dauer der Ehe
Je länger die Ehe, desto stärker können Unterhaltsansprüche sein – insbesondere bei langjährigen Ehen.
Kinderbetreuung
Muss ein Elternteil Kinder betreuen, kann dies die Erwerbsfähigkeit einschränken und Unterhaltsansprüche begründen.
Erwerbsfähigkeit und gesundheitliche Situation
Grundsätzlich gilt Eigenverantwortung. Krankheit oder Alter können jedoch Unterhaltsansprüche rechtfertigen.
Vermögen und Lebensstandard während der Ehe
Das während der Ehe aufgebaute Vermögen und der gewohnte Lebensstandard beeinflussen die Berechnung.
Hinweis: Diese Faktoren zeigen, warum ein Online-Rechner nur eine Orientierung sein kann. Die endgültige Höhe legt das Familiengericht im Einzelfall fest.
Fazit: Unterhalt nach Scheidung einschätzen
Der Scheidungsunterhalt gehört zu den zentralen Fragen nach einer Trennung. Mit einem Online-Rechner können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen.
Beachten Sie jedoch: Eine verbindliche Berechnung ist nur im Rahmen einer individuellen Prüfung möglich. Einkommen, Vermögen, Kinderbetreuung und persönliche Umstände machen jeden Fall einzigartig.
Professionelle Unterhaltsberechnung und Beratung
Online-Rechner sind ein guter erster Schritt, aber für eine verbindliche Berechnung und rechtssichere Beratung zu Ihren Unterhaltsansprüchen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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